Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks
by Elena Weismann in Neuigkeiten aus dem Steuerrecht
Auch wenn ein Grundstück umsatzsteuerpflichtig vermietet wurde, sind Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten nicht (mehr) Bestandteil der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung.Die im Zusammenhang mit den Gebäudeabriss- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist deshalb nur dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Gebäudeabrisses aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass das Grundstück auch zukünftig umsatzsteuerpflichtig genutzt werden soll. Diese Absicht muss der Unternehmer nachweisen. Dies kann z. B. durch Vermietungsinserate für eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung, Verkaufsangebote mit Umsatzsteuer oder entsprechend konkretisierte Maklerbeauftragungen geschehen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Sachverhalt oder anderen steuerrechtlichen Themen haben, beraten wir Sie gerne.
Dieser Artikel wurde der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift »Blitzlicht« entnommen. Durch das Anklicken des Vorschaubildes können Sie die vollständige Ausgabe herunterladen.
Blitzlicht 12/2018