STEUERKANZLEI WEISMANN

BESCHEINIGUNGEN

Unser Büro erstellt für Sie Bescheinigungen über Ihr Einkommen und Ihren Vermögensstatus in der für Sie erforderlichen Form unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Gern erstellen wir für Sie den für die Ausländerbehörde erforderlichen Prüfungsbericht.

Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anlage EKS des Jobcenters (Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Bewilligungszeitraum).