Unsere Steuerberatungskanzlei erstellt für bilanzierende Unternehmen die Jahresabschlüsse, ggf. samt Anhang, und sorgen auf Wunsch für die Veröffentlichung dieser im elektronischen Bundesanzeiger. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen auch einen vorläufigen Jahresabschluss oder eine Zwischenbilanz.
Für nichtbilanzierende Unternehmen erstellen wir die erforderlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erhalten mit Fertigstellung eine Bescheinigung durch die Steuerberaterin, mit der bestätigt wird, dass der Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erstellt wurden.